Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 1. Aufgabe
C.S.Kurier ist Vermittler für Transportaufträge.

2. Durchführung Transport
Die Ausführung der Transportaufträge wird durch selbständige Kuriere vorgenommen, mit denen C.S.Kurier ein Kooperationsvertrag geschlossen hat.
Die Auswahl des Kurier für den Auftrag erfolgt nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten (schnelle Verfügbarkeit, geeignetes Fahrzeug, etc.).

 

3. Kommunikation
Die Auftragsannahme erfolgt telefonisch, per E-Mail oder per Fax.
Der Auftraggeber hat bei Auftragsvergabe alle wesentlichen Angaben über Größe, Gewicht und Zustand der Sendung, sowie den Termin zur Abholung zu machen.
Transportiert werden können alle Güter, die sich zur Beförderung mit PKW, Kombi oder Kleintransporter eignen. Der Versender hat die Sendung dem Kurier in beförderungsfähigem Zustand zu übergeben, das heißt, der Auftraggeber ist u.a für eine ausreichende und sichere Verpackung zuständig. Ist eine solche Verpackung nicht gegeben, so wird der Kurier darauf hinweisen. Die Risiken eines eventuellen Transportschadens gehen dann auf den Auftraggeber über. Gefahrgut, das nach ADR gekennzeichnet werden muss, kann nicht befördert werden.

 

4. Wartezeiten
Treten bei Be- oder Entladen Wartezeiten auf, die über die normale Ladezeit hinausgehen, wird der Auftraggeber hierüber informiert und die Kosten in Rechnung gestellt.

 

5. Rücklieferungen
Ergeben sich aus einer Anlieferung am Ziel Rücklieferaufträge, werden Diese mit 50% des Anlieferpreis extra berechnet, sofern eine sofortige Rücklieferung erfolgen soll.

 

6. Schäden
Erkennbare Schäden und/oder Fehlmengen sind bei Annahme der Sendung durch den Empfänger sofort gegenüber dem Kurier und unverzüglich schriftlich gegenüber C.S.Kurier anzuzeigen.

 

7. Haftung
Die Haftung für Transporte liegt ausschließlich beim Frachtführer. Die Haftung bei Transportschäden bezieht sich lediglich in Höhe des Materialwertes der transportierten Sendung, nicht aber für Vermögens- und Folgeschäden infolge des Transportschadens.

 

8.Termine
Gegebene Liefertermine haben keine Gültigkeit, wenn sie durch höherer Gewalt nicht eingehalten werden können, hierzu gehören besonders unvorhersehbare Staus oder Sperrungen von Strassen.

 

9. Vergebliche Anfahrt
Wir ein Auftrag storniert nachdem sich der Kurier schon auf den Weg gemacht hat, wird der Auftrag als vergebliche Anfahrt in Rechnung gestellt.

 

10. Entgelt
Das Entgelt für die Beförderung richtet sich nach der Größe des benötigten Fahrzeugs und den Lastkilometern, bzw. nach gesondert vereinbarten (Tages)Preisen.
Das Beförderungsentgelt ist grundsätzlich sofort nach Rechnungslegung fällig.
Bei einem Erstauftrag ist der Rechnungsbetrag in Bar zu begleichen. Zahlungsverzug tritt ohne vorherige Mahnung zehn Tage nach Zugang der Rechnung ein. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vermittler berechtigt, Zinsen in Höhe von 1% je angefangenen Monat ab Eintritt des Verzuges sowie angemessene Mahngebühren zu verlangen.

 

11. Kurier-Scheck
C.S.Kurier arbeitet mit Kurier-Schecks. Diese Schecks werden dem Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt. Neben dem Lieferschein oder einer ähnlichen Übergabebestätigung für die Ware, ist der Scheck vom Auftraggeber auszufüllen und zu unterschreiben. Das Durchschreibeexemplar verbleibt beim Auftraggeber.

 

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechende Bestimmung nach VBGL zu ersetzen.

 

13.Gerichtsstand
In Streitfällen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Pinneberg